· die MARTINI STIFTUNG ·

Gründung der Hermann-und-Ingrid-Martini-Stiftung:
Im Jahr 1992 als gemeinnützige rechtsfähige Stiftung privaten Rechts mit Sitz in Bielefeld durch die Eheleute Ingrid und Hermann Martini.
 

Stiftungszweck:
Unterstützung und Förderung von Behinderten und in Not geratener Menschen; Förderung von Erziehung und Bildung, der Heimat- und Denkmalpflege sowie von ehrenamtlicher Tätigkeit. Der Stiftungsweck wird vorwiegend verwirklicht durch die Umsetzung eigener Projekte und durch finanzielle Zuwendungen an Einrichtungen im Raum Bielefeld, deren Aufgabe den vorgenannten Stiftungszielen entspricht.


Es können keine Einzelpersonen direkt unterstützt werden.

 

Sämtliche Tätigkeiten innerhalb der Stiftung erfolgen ehrenamtlich ohne jegliche Bezahlung, so dass weder Personal- noch irgendwelche administrativen Kosten anfallen. Somit dienen die zur Verfügung stehenden Finanzmittel zu 100% dem Stiftungszweck.